Allgemeine Geschäftsbedingungen & Nutzungsbedingungen
Allgemeiner Hinweis:
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stand: 29.07.2026
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Dienste, Webseiten und Services der LEAD2gether Das Online-Führungssystem GmbH.
Alle angebotenen Websites, Subdomains, Aliases, Webservices, Dienstleistungen, sowie der Betreiber werden im Folgenden als „LEAD2gether“ bezeichnet.
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der LEAD2gether Das Online-Führungssystem GmbH und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Analyse-, Diagnostik-, Coaching-, Profiling-, Mediations-, Moderations-, Seminar-, Teambuilding-, Strategie- und Begleitleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. LEAD2gether schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn LEAD2gether ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen AGB vor.
- Anbieter und Vertragspartner
2.1 Vertragspartner des Auftraggebers ist:
LEAD2gether Das Online-Führungssystem GmbH
Karmeliterstr. 1c
53229 Bonn
2.2 Soweit LEAD2gether Coaches, Berater, Moderatoren, Diagnostiker, Mediatoren oder sonstige fachkundige Personen einsetzt, handeln diese im Namen von LEAD2gether, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.3 Ein eigener Vertrag zwischen teilnehmenden Führungskräften, Kandidaten, Feedbackgebern, Nutzern oder sonstigen Teilnehmern und LEAD2gether kommt durch die Teilnahme an einer Leistung nicht zustande.
- Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Präsentationen, auf Landingpages oder in sonstigen Kommunikationsmitteln stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
3.2 Über die Website kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande. Formulare auf der Website dienen insbesondere der Anfrage eines Erstgesprächs, der Kontaktaufnahme oder der Vorbereitung eines individuellen Angebots.
3.3 Ein Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot von LEAD2gether und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail erfolgen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Form vereinbart wird.
3.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die handelnde Person zur Beauftragung berechtigt ist. LEAD2gether darf auf die Beauftragungsbefugnis der handelnden Person vertrauen, sofern keine konkreten Anhaltspunkte entgegenstehen. LEAD2gether ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln einen Nachweis der Vertretungsbefugnis zu verlangen. Die gesetzlichen Regelungen über die Vertretung und die Vertretung ohne Vertretungsmacht (§§ 164 ff. BGB) bleiben unberührt.
- Leistungsgegenstand
4.1 LEAD2gether ist ein B2B-Beratungsunternehmen für Führungsentwicklung, Diagnostik, Management Profiling, Coaching, Mediation, Moderation, Seminare, Teambuilding, Strategieentwicklung und verwandte Leistungen.
4.2 Art, Umfang, Laufzeit, Termine, Preise, Teilnehmerkreis, Berichtsempfänger und besondere Leistungsbestandteile ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.
4.3 Digitale Elemente, Zugänge, Online-Checks, Befragungstools, Videokonferenzsysteme oder digitale Auswertungsformate sind unterstützende Bestandteile der Leistungserbringung. Sie begründen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen eigenständigen SaaS-, Plattform- oder Verbrauchervertrag.
4.4 LEAD2gether schuldet eine professionelle, sorgfältige Beratungs-, Analyse-, Coaching-, Diagnostik-, Moderations-, Mediations- oder Begleitleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher, psychologischer, organisationaler, arbeitsrechtlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
- Produktgruppen und besondere Leistungsarten
5.1 LEAD2gether bietet insbesondere folgende Produkt- und Leistungsgruppen an:
- a) Diagnostik- und Analyseprodukte, insbesondere FührungsKompass, FührungsSpiegel, Standortbestimmung und FührungsLage;
b) Management Profiling in unterschiedlichen Leistungsstufen;
c) Begleitformate wie iMPULS, iNTENSE und iNTENSE PLUS;
d) Coaching, Akut-Hilfe und 1:1-Führungssparring;
e) Mediation;
f) Moderation von Veranstaltungen;
g) Seminare und Webinare;
h) Teambuilding und Entwicklung von Leistungsgemeinschaften;
i) Strategieberatung und Strategieentwicklung.
5.2 Die konkrete Leistung ergibt sich stets aus dem jeweiligen Angebot. Produktbezeichnungen auf der Website dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Leistungsbeschreibung.
- iMPULS, iNTENSE und iNTENSE PLUS / Kontingentmodell
6.1 Bei den Produkten iMPULS, iNTENSE und iNTENSE PLUS erwirbt der Auftraggeber ein vereinbartes Kontingent an Zugängen für von ihm ausgewählte Führungskräfte.
6.2 Die vom Auftraggeber benannten Führungskräfte können innerhalb dieses Kontingents einen persönlichen Zugang aktivieren. Sie werden dadurch Nutzer der jeweiligen Leistung. Ein eigener Vertrag zwischen dem Nutzer und LEAD2gether kommt dadurch nicht zustande.
6.3 Die Nutzer erhalten während der vereinbarten Laufzeit regelmäßige oder anlassbezogene Begleitung durch LEAD2gether-Coaches im beruflichen Führungsalltag. Umfang, Häufigkeit und Format der Begleitung richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
6.4 Ein Zugang bedeutet nicht, dass ein Coach jederzeit verfügbar ist. Ein Anspruch auf 24/7-Verfügbarkeit eines Coaches besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.5 Der Auftraggeber erhält keine Inhalte individueller Coaching-, Sparring- oder Reflexionsgespräche, soweit diese über die im Angebot oder im Erstgespräch mit dem Auftraggeber als Auftragsgrundlage abgestimmten Coaching-Themen hinausgehen. Zulässig sind organisatorische Nutzungsinformationen, insbesondere ob ein Zugang aktiviert bzw. genutzt wird, eine Rückmeldung darüber, ob und in welchem zeitlichen oder terminlichen Umfang die als Auftragsgrundlage abgestimmten Coaching-Themen bearbeitet wurden, einschließlich der Anzahl der hierzu durchgeführten Termine je Thema, jedoch ohne Wiedergabe von Gesprächsinhalten, persönlichen Einschätzungen oder Bewertungen, sowie anonymisierte und aggregierte Themencluster über mehrere Nutzer hinweg, soweit kein Rückschluss auf einzelne Nutzer möglich ist. Im Übrigen, insbesondere bei darüber hinausgehenden oder im Verlauf des Coachings zusätzlich aufkommenden privaten Themen, gilt Ziffer 9.3. Die betroffenen Nutzer werden vor Beginn des Coachings über die als Auftragsgrundlage abgestimmten Coaching-Themen sowie über den Umfang der hierzu möglichen Rückmeldung an den Auftraggeber informiert.
6.6 Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet die Leistung automatisch, sofern keine Verlängerung oder Anschlussbeauftragung vereinbart wird. Konnte ein Zugang oder ein vereinbarter Termin aus Gründen, die LEAD2gether zu vertreten hat, nicht genutzt werden, verfällt der hierauf entfallende Anteil des Kontingents nicht ersatzlos; LEAD2gether bietet in diesem Fall eine angemessene Nachholmöglichkeit an.
- Diagnostik, Analyse und FührungsSpiegel
7.1 Diagnostik- und Analyseleistungen dienen der strukturierten Einordnung von Führungssituationen, Führungsverhalten, Entwicklungsfeldern, Potenzialen, Handlungsoptionen und nächsten Schritten.
7.2 Ergebnisse, Auswertungen und Empfehlungen stellen fachliche Einschätzungen und Entwicklungsimpulse dar. Sie ersetzen keine rechtliche, medizinische, psychotherapeutische oder arbeitsrechtliche Bewertung.
7.3 Beim FührungsSpiegel oder vergleichbaren Feedbackformaten können Selbst- und Fremdeinschätzungen verarbeitet werden. Fremdeinschätzungen werden grundsätzlich anonymisiert und aggregiert ausgewertet.
7.4 Eine Auswertung von Fremdeinschätzungen erfolgt grundsätzlich erst, wenn mindestens 11 Rückmeldungen vorliegen. Wird diese Zahl nicht erreicht, können nach Abstimmung mit dem Kandidaten oder der betroffenen Führungskraft weitere Feedbackgeber eingeladen werden. Die Mindestzahl von 11 Rückmeldungen begründet für sich allein keine Garantie vollständiger Anonymität. LEAD2gether kann Auswertungen zusammenfassen, unterdrücken oder nicht ausgeben, wenn aufgrund der Gruppenzusammensetzung oder sonstiger Umstände Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich erscheinen.
7.5 Freitextfelder werden in diesen Feedbackformaten grundsätzlich nicht verwendet, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart und datenschutzrechtlich abgesichert.
7.6 Einzelantworten von Feedbackgebern werden nicht an den Auftraggeber weitergegeben.
- Management Profiling
8.1 Management Profilings dienen der strukturierten Einschätzung von Führungsverhalten, Potenzialen, Entwicklungsfeldern, beruflichen Risiken und relevanten Persönlichkeits- oder Verhaltensmustern im jeweiligen Auftragskontext.
8.2 Art, Umfang, Methoden, eingesetzte Tests, Interviews, Auswertungen, Berichtsinhalte, Empfänger und Rückmeldeformate ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
8.3 Management Profilings ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische, arbeitsrechtliche oder sonstige rechtliche Bewertung.
8.4 Es werden keine automatisierten Personalentscheidungen getroffen. Personal-, Auswahl-, Besetzungs-, Entwicklungs-, Beförderungs-, Nachfolge- oder sonstige Entscheidungen verbleiben ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.
8.5 Das Management Profiling umfasst keine verdeckte Recherche, keine Social-Media-Prüfung, keine Referenzprüfung und keine Background-Analyse, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart und datenschutzrechtlich zulässig gestaltet wird.
8.6 Im Rahmen von Management Profilings können anonymisierte Vergleichsdaten und Benchmarks verwendet werden. Diese dienen der fachlichen Einordnung von Ergebnissen und lassen keinen Rückschluss auf einzelne frühere Teilnehmer zu.
8.7 Der Kandidat erhält, soweit im Auftrag vorgesehen, eine persönliche Rückmeldung. Der vollständige Bericht wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist für die weitere Verwendung im Beschäftigungs- oder Auswahlkontext verantwortlich. Der Auftraggeber darf den Bericht ausschließlich für den im Angebot bezeichneten Zweck verwenden und nur solchen Personen zugänglich machen, die unmittelbar an der hierfür vorgesehenen Entscheidung beteiligt sind. Eine Verwendung für andere Personalentscheidungen oder eine Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten rechtlichen Prüfung.
8.8 Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die Teilnahme des Kandidaten rechtmäßig erfolgt und erforderliche Informationen, Einwilligungen oder sonstige arbeits- und datenschutzrechtliche Voraussetzungen vorliegen. LEAD2gether kann vom Auftraggeber eine entsprechende Bestätigung verlangen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Pflichten, die LEAD2gether selbst aufgrund seiner jeweiligen datenschutzrechtlichen Rolle (Ziffer 20.2) treffen; die Parteien legen die Rollenverteilung vor Beginn der Datenverarbeitung gesondert fest, soweit dies erforderlich ist.
8.9 Tatsachenfehler können von dem Kandidaten oder dem Auftraggeber angezeigt werden. Fachliche Bewertungen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen bleiben hiervon unberührt.
- Coaching, Sparring und Akut-Hilfe
9.1 Coaching, Sparring und Akut-Hilfe dienen der beruflichen Reflexion, Orientierung, Entwicklung und Handlungsfähigkeit im Führungs- und Organisationskontext.
9.2 Akut-Hilfe bezeichnet eine kurzfristige berufliche Reflexions- und Orientierungshilfe bei konkreten Führungssituationen. Sie stellt keine medizinische, psychotherapeutische, rechtliche, arbeitsrechtliche oder sonstige Notfallberatung dar.
9.3 Inhalte individueller Coaching-, Sparring- oder Reflexionsgespräche werden vertraulich behandelt, soweit sie nicht die im Angebot oder im Erstgespräch mit dem Auftraggeber als Auftragsgrundlage abgestimmten Coaching-Themen betreffen; insoweit gilt Ziffer 6.5. Im Übrigen, insbesondere bei darüber hinausgehenden oder zusätzlich aufkommenden privaten Themen, erfolgt eine Weitergabe an den Auftraggeber, HR, Geschäftsführung oder sonstige Dritte nur mit ausdrücklicher Freigabe der betroffenen Person oder soweit gesetzliche Pflichten entgegenstehen.
9.4 LEAD2gether kann dem Auftraggeber organisatorische Statusinformationen und anonymisierte oder aggregierte Erkenntnisse zur Verfügung stellen, soweit dadurch kein Rückschluss auf einzelne Personen oder vertrauliche Gesprächsinhalte möglich ist.
- Mediation
10.1 Mediationen dienen der strukturierten Konfliktbearbeitung zwischen beteiligten Personen, Gruppen oder Organisationseinheiten.
10.2 Für Mediationen wird grundsätzlich eine gesonderte Mediationsvereinbarung geschlossen. Diese regelt insbesondere Beteiligte, Rolle des Mediators, Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Dokumentation, Umgang mit Ergebnissen und Abbruchmöglichkeiten.
10.3 LEAD2gether bzw. eingesetzte Mediatoren treffen keine Entscheidung in der Sache und vertreten keine Parteiinteressen. Der Mediator legt den Beteiligten Umstände offen, die seine Unabhängigkeit oder Neutralität beeinträchtigen könnten.
10.4 Eine Mediation ersetzt keine Rechtsberatung und keine arbeitsrechtliche Prüfung.
- Seminare, Webinare, Moderation, Teambuilding und Strategieberatung
11.1 Seminare, Webinare, Moderationen, Teambuildings und Strategieberatungen werden nach Maßgabe des jeweiligen Angebots durchgeführt.
11.2 Der Auftraggeber stellt, soweit nicht anders vereinbart, geeignete Ansprechpartner, Informationen, Teilnehmerlisten, Räume, technische Ausstattung und sonstige für die Durchführung erforderliche Rahmenbedingungen bereit.
11.3 Aufzeichnungen von Webinaren, Seminaren, Workshops, Coachings, Moderationen oder sonstigen Veranstaltungen sind nur mit vorheriger Zustimmung aller betroffenen Personen zulässig.
11.4 Bei Strategieberatungen und Veränderungsbegleitungen schuldet LEAD2gether keine bestimmte Umsetzung, Marktreaktion, wirtschaftliche Entwicklung oder organisationsinterne Entscheidung.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
12.1 Der Auftraggeber stellt LEAD2gether alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.
12.2 Der Auftraggeber benennt geeignete Ansprechpartner und sorgt für die rechtzeitige interne Abstimmung.
12.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen, die auf fehlende, verspätete oder unzutreffende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von LEAD2gether.
12.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Auswahl, Einladung und Benennung teilnehmender Personen sowie für die Rechtmäßigkeit der internen Nutzung der Leistungen von LEAD2gether.
12.5 Dies umfasst insbesondere erforderliche Informationen, Einwilligungen, arbeitsrechtliche Voraussetzungen sowie die Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat oder sonstigen Arbeitnehmervertretungen. LEAD2gether stellt dem Auftraggeber hierfür die erforderlichen produkt- und verfahrensbezogenen Informationen zur Verfügung.
- Teilnehmer-, Kandidaten- und Feedbackgeberinformationen
13.1 LEAD2gether kann dem Auftraggeber geeignete Informationen zur Weitergabe an Teilnehmer, Kandidaten, Nutzer und Feedbackgeber zur Verfügung stellen.
13.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, diese Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, soweit LEAD2gether die Information nicht selbst übernimmt.
13.3 Soweit der Auftraggeber Kandidaten, Führungskräfte, Feedbackgeber oder sonstige Personen benennt oder deren Kontaktdaten zur Verfügung stellt, ist der Auftraggeber verantwortlich dafür, dass die Weitergabe an LEAD2gether rechtmäßig erfolgt.
- Berater, Coaches und Austauschrecht
14.1 LEAD2gether kann zur Leistungserbringung geeignete Coaches, Berater, Moderatoren, Diagnostiker, Mediatoren oder sonstige fachkundige Personen einsetzen.
14.2 LEAD2gether ist berechtigt, eingesetzte Personen auszutauschen, sofern Qualifikation, Leistungsumfang und berechtigte Interessen des Auftraggebers gewahrt bleiben.
14.3 Der Einsatz bestimmter Personen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
15.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
15.2 Die Abrechnung erfolgt per Rechnung.
15.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
15.4 Bei längeren Projekten oder fortlaufenden Leistungen ist LEAD2gether berechtigt, monatlich oder nach vereinbarten Leistungsabschnitten abzurechnen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
15.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Termine, Stornierung und Verschiebung
16.1 Vereinbarte Termine können bis 21 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei storniert werden.
16.2 Bei einer Stornierung zwischen 20 und 8 Kalendertagen vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
16.3 Bei einer späteren Stornierung werden 100 % des vereinbarten Honorars fällig.
16.4 Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
16.5 Können Termine aus Gründen, die LEAD2gether nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
16.6 Bei Krankheit, Verhinderung oder sonstigem Ausfall eines eingesetzten Coaches, Beraters oder Moderators ist LEAD2gether berechtigt, einen geeigneten Ersatz zu stellen oder einen Ersatztermin anzubieten.
- Reisekosten und Spesen
17.1 Reisekosten werden zusätzlich zum vereinbarten Honorar berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
17.2 Bei Nutzung eines Pkw werden 0,55 EUR je gefahrenem Kilometer berechnet.
17.3 Mit dem Kunden abgestimmte Bahn- und Flugkosten, sowie erforderliche Übernachtungs- und Spesenkosten werden nach Aufwand gegen Nachweis abgerechnet.
- Nutzungsrechte an Unterlagen und Materialien
18.1 Von LEAD2gether bereitgestellte Unterlagen, Berichte, Konzepte, Präsentationen, Methoden, Modelle, Arbeitshilfen und sonstige Materialien bleiben geistiges Eigentum von LEAD2gether oder der jeweiligen Rechteinhaber.
18.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Unterlagen intern für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.
18.3 Eine Bearbeitung, Vervielfältigung über den vereinbarten Zweck hinaus, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Nutzung für eigene Trainings-, Beratungs-, Schulungs- oder kommerzielle Angebote ist nur mit vorheriger Zustimmung von LEAD2gether zulässig.
18.4 Die Eingabe oder das Hochladen von LEAD2gether-Unterlagen, Berichten, Konzepten oder sonstigen Materialien in externe KI-Systeme oder vergleichbare Drittanwendungen ist nur zulässig, wenn personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen, Kundenbezüge und geschütztes Know-how zuvor vollständig entfernt wurden oder LEAD2gether der konkreten Nutzung vorher zugestimmt hat.
- Vertraulichkeit
19.1 Die Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten geschäftlichen, personenbezogenen, methodischen, strategischen, technischen, finanziellen und projektbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln.
19.2 Die Vertraulichkeit gilt insbesondere für Coachinginhalte, Profiling-Ergebnisse, Diagnostikdaten, Mediationsinhalte, interne Unternehmensinformationen, Methoden, Konzepte und Unterlagen.
19.3 Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht, soweit Informationen nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen oder zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche erforderlich sind.
19.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
- Datenschutz
20.1 LEAD2gether verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
20.2 Die datenschutzrechtliche Rolle von LEAD2gether richtet sich nach der jeweiligen Leistung. Bei Coaching-, Profiling-, Mediations-, Diagnostik- und Beratungsleistungen handelt LEAD2gether regelmäßig als eigener Verantwortlicher. Bei rein technischer oder administrativer Verarbeitung im Auftrag kann eine Auftragsverarbeitung vorliegen. In Einzelfällen kann eine gemeinsame Verantwortlichkeit in Betracht kommen.
20.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der internen Verarbeitung, Auswahl und Benennung der Teilnehmer sowie für erforderliche Informationen, Einwilligungen und Mitbestimmungen im Beschäftigungskontext.
20.4 LEAD2gether ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Daten aus durchgeführten Leistungen zur Qualitätssicherung, Weiterentwicklung der eigenen Leistungen, Benchmarkbildung und Darstellung allgemeiner Wirkungszusammenhänge zu verwenden. Eine personen- oder kundenbezogene Nutzung erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.
- Ausschluss bestimmter Leistungen
21.1 LEAD2gether erbringt keine Psychotherapie, Heilbehandlung, medizinische Beratung, Rechtsberatung, Steuerberatung oder arbeitsrechtliche Beratung.
21.2 Empfehlungen, Einschätzungen und Entwicklungsimpulse von LEAD2gether ersetzen keine Prüfung durch fachlich zuständige Berufsgruppen, insbesondere Ärzte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater oder arbeitsrechtliche Berater.
21.3 Entscheidungen über Führung, Organisation, Personal, Auswahl, Entwicklung, Konflikte, Veränderungsprozesse oder Strategie verbleiben beim Auftraggeber bzw. den jeweils verantwortlichen Personen.
- Haftung
22.1 LEAD2gether haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
22.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LEAD2gether der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
22.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
22.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Coaches, Berater, Erfüllungsgehilfen und sonstigen eingesetzten Personen von LEAD2gether.
22.5 Für Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Auftraggebers, die auf Grundlage von Beratungs-, Coaching-, Analyse- oder Profilingergebnissen getroffen werden, haftet LEAD2gether nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
- Höhere Gewalt
23.1 Ereignisse höherer Gewalt, die LEAD2gether die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen LEAD2gether, die Leistung für die Dauer der Behinderung zu verschieben.
23.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle von Verkehrs- oder Kommunikationsinfrastruktur, Energieausfälle, Cyberangriffe, Krieg, Unruhen oder sonstige Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von LEAD2gether.
- Schlussbestimmungen
24.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
24.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von LEAD2gether. Die Zulässigkeit dieser Gerichtsstandsvereinbarung richtet sich nach § 38 ZPO und setzt insbesondere voraus, dass der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
24.3 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Der Vorrang individuell – auch mündlich – getroffener Vereinbarungen nach § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.
24.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Verantwortlich für den Inhalt des Service ist
LEAD2gether Das Online-Führungssystem GmbH, Karmeliterstraße 1c, 53229 Bonn.
(Die allg. Geschäftsbedingungen sind gültig seit 29.07.2026)
